Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stellt ab dem 15.05.2023 weitere 150 Millionen Euro zur Förderung der Installation von leitungsgebundenen Wasserspendern zur Verfügung. Das Förderprogramm hat zum Ziel, Klimaanpassungsmaßnahmen in sozialen Einrichtungen zu unterstützen und die Installation sowie Nutzung von Wasserspendern mit Festwasseranschluss zu subventionieren.

Das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ richtet sich an folgende Zielgruppen:

  • Kommunen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Unternehmen im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Altenheime
  • Pflegeheime
  • Kindergärten
  • Schulen
  • Vereine
  • Kliniken

Um förderberechtigt zu sein, müssen die Antragsteller rechtlich selbstständig sein. Die Fördermittel werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie Kommunen beträgt die Förderquote etwa 80 Prozent. Der Antrag auf Förderung wird direkt von der jeweiligen sozialen Einrichtung gestellt.

Das nächste Förderfenster öffnet vom 15. Mai 2023 bis zum 15. August 2023. In diesem Zeitraum können Förderanträge bei der Projektträgerin Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) eingereicht werden.

Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie sich gerne jederzeit an uns wenden!

 

Foto von Herbert Goetsch auf Unsplash